Bauen im Dienst der Allgemeinheit
So bieten wir unseren Mitgliedern ein Nutzungsrecht mit bewohnerspezifischen Service- und Betriebsleistungen an.
Lebenslanges Wohnen bei der Baugenossenschaft Winnenden eG
Für unsere Mietwohnungen gilt:
- Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in ihren Wohnungen
- Wir sind offen für alle Menschen
- Unser Förderauftrag sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven, nachbarschaftlichen, sicheren Umfeld.
- Unseren Mitgliedern, wird Rechenschaft in der Generalversammlung und den Organen der Genossenschaft gegeben.
- Wir sind eine ideale, demokratische Organisationsform für das Wohnen und Zusammenleben unter aktiver Mitwirkung unserer Mitglieder. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.
- Wir bieten vielfältige Dienstleitungsangebote für unsere Mitglieder.
- Und wir bieten durch unsere Zugehörigkeit zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für unsere Mitglieder.
Ganz generell wollen wir die erste Anlaufstelle sein, wenn jemand in Winnenden Wohnraum sucht.
Für die Rechte unserer Mitglieder bedeuten diese Grundsätze:
- Das Mitglied bestimmt über die Länge des Vertragsverhältnisses also wie lange es bei uns wohnen möchte. Eigenbedarfskündigungen sind bei uns nahezu ausgeschlossen.
- Die Nutzungsgebühren der Mitglieder kommen unseren Mitgliedern zugute. Das Vermögen der Genossenschaft ist durch den genossenschaftlichen Förderauftrag gebunden.
- Unsere Mitglieder haben sowohl Nutzungs- als auch Mitwirkungsrechte. Ihnen stehen ein aktives und passives Wahlrecht, sowie Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht zu.
- Jedes unserer Mitglieder hat unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung eine Stimme. Eine Genossenschaft kann daher aufgrund ihrer demokratischen Struktur weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt und gegen deren Willen aufgekauft oder übernommen werden.
- Wir müssen uns als privates Unternehmen im Markt behaupten. Wenn ein Verkauf oder Abriß von Wohnungen erforderlich ist, können die besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder Berücksichtigung finden.