Häufig gestellte Fragen

Bereich WEG

Ich möchte eine Markise oder ein Windschutz anbringen. An wen muss ich mich wenden?
Bei der Anbringung einer Markise oder eines Windschutzes handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Das äußere Erscheinungsbild darf ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nicht verändert werden. Gerne können Sie einen schriftlichen Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Eigentümerversammlung einreichen. Bitte legen Sie hierzu rechtzeitig auch ein Angebot vor, über welches die Eigentümer abstimmen können.
Es empfiehlt sich jedoch immer bei solchen Fragen die Teilungserklärung des Hauses genau zu lesen, viele Dinge das Sonder- oder das Gemeinschaftseigentum betreffend, sind hier geregelt.

Ich habe einen Wasserschaden. Was muss ich tun?
Teilen Sie uns den Schaden schnellstmöglich mit. Wir werden unverzüglich einen Handwerker mit entsprechenden Maßnahmen beauftragen und die Versicherung informieren. Bitte gewährleisten Sie den Zutritt Ihrer Wohnung für den Handwerker. Sollte der Schaden außerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten, dann können Sie selbstständig einen Handwerker beauftragen. Eine entsprechende Notrufliste finden Sie am Anschlag in Ihrem Haus. Anschließend informieren Sie uns bitte ebenfalls.

Ich möchte eine neue Heizung einbauen oder entfernen. Was mach ich mit dem Heizkostenverteiler?
Da die Heizkörper sich in Ihrem Sondereigentum befinden gehören diese nach herrschender Meinung zum Sondereigentum. Dennoch sollte der Heizkörper nicht entfernt werden, da er in der Wärmebedarfsberechnung des Gebäudes berücksichtigt ist. Eine Demontage verhindert die ordnungsgemäße Erfassung und Kostenverteilung zwischen den Eigentümern. Sollten Sie den Heizkörper nur durch eine anderen ersetzen, dann teilen Sie dies bitte umgehend der Hausverwaltung mit. Wir werden anschließend den Wärmedienst mit einer Neubewertung des Heizkörpers und mit der Widermontage des Heizkostenverteilers beauftragen.

Wann kann ich als Eigentümer mit meiner Jahresabrechnung rechnen?
Die Wasserwerke schicken die Wasserabrechnung in der Regel erst im Frühjahr raus, sodass die Heizkostenabrechnung erst im späten Frühjahr bei den jeweiligen Wärmediensten eingereicht werden kann. Als Verwalter bemühen wir uns jedoch die Eigentümerversammlung bis Ende Sommer abzuhalten. Die Jahresabrechnung wird Ihnen vorab zugesandt.

Erstellen Sie auch die Abrechnung für die Mieter von Eigentümern?
Nein, wir erstellen keine Abrechnungen für die Mieter. In der Jahresabrechnung für den Eigentümer werden jedoch die umlegbaren Positionen ausgewiesen, sodass diese problemlos an den Mieter weitergegeben werden können. Sollten Sie allerdings die Sondereigentumsverwaltung über uns gebucht haben, dann erstellen wir selbstverständlich auch die Jahresabrechnung für Ihre Mieter.

Wer macht die Zwischenabrechnung bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel?
Sobald uns der bevorstehende Eigentümerwechsel mitgeteilt wurde, werden wir den Wärmedienst mit einer Zwischenablesung beauftragen. Wenn uns diese Daten dann vorliegen können wir eine Tagesgenaue Abrechnung erstellen, welche dem im Grundbuch eingetragenem Eigentümer mit der Einladung zur Eigentümerversammlung zugestellt wird. Die Abrechnung für den Voreigentümer wird Ihm mit der Post übersandt.

Ich möchte meine Wohnung verkaufen/vermieten. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns den Zeitpunkt des Nutzerwechsels mit und Beauftragen uns mit der Auftragserteilung einer Zwischenablesung beim jeweiligen Wärmedienst. Nur so kann eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden.
Ggf. benötigen Sie Unterlagen wie Teilungserklärung, Pläne der Wohnung, einen Energieausweis, Versicherungsnachweise etc. Diese überlassen wir Ihnen gerne, in Kopie, gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Wenn Sie Hilfe benötigen: Unsere Mitarbeiterin Frau Felbinger übernimmt gerne den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Wohnung – von Fotos über Kosteneinschätzung, Exposéerstellung bis hin zu Besichtigungen, Mietvertrag oder dem abschließenden Notartermin.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Frau Felbinger direkt unter 07195-1377-13

Bereich Miete

Ich habe einen Wasserschaden. Was muss ich tun?
Teilen Sie uns den Schaden schnellstmöglich mit. Wir werden unverzüglich einen Handwerker mit entsprechenden Maßnahmen beauftragen und die Versicherung informieren. Bitte gewährleisten Sie den Zutritt Ihrer Wohnung für den Handwerker. Sollte der Schaden außerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten, dann können Sie selbstständig einen Handwerker beauftragen. Eine entsprechende Notrufliste finden Sie am Anschlag in Ihrem Haus. Anschließend informieren Sie uns bitte ebenfalls.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomm ich diesen her?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, welche ausweist, dass der Inhaber dieses Scheins eine öffentlich finanzierte Wohnung (Sozialwohnung) nutzen darf. Hierbei muss eine bestimmte Einkommengrenze eingehalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinden.

Wie bekomme ich Wohngeld?
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss für selbstgenutze Wohnungen. Dieses kann sowohl von Eigentümern (Lastenzuschuss) als auch von Mietern (Mietzuschuss) beantragt werden. Den Antrag erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stadt/Gemeinde.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Ein Prinzipielles Haustierverbot ist nicht möglich. Jede Tierhaltung ist im Einzelfall zu beurteilen!
Der Mieter ist dennoch verpflichtet eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Der Vermieter muss dann abwägen, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöhrt und ob andere Bewohner dadurch beeinträchtigt werden können. (z.B. Mieter die Angst vor größeren Hunden oder gar eine Tierhaarallergie haben)

 

Formulare

Allgemeine Formulare

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Hausordnung
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Miet-Formulare

Mieterselbstauskunft
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Schufa Auskunft nach § 34 BDSG
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